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Entsorgung ist Vertrauenssache


Der Auswahl des Entsorgers kommt größte Bedeutung zu, um Schadensersatzansprüche fehlgeschlagener Entsorgungsvorgänge zu vermeiden: Gemäß einem Urteil des BVerwG erlischt die Verpflichtung des Abfallbesitzers nicht mit der Übertragung des Besitzes an den Abfällen auf den Entsorger. Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, ob der Abfallbesitzer gegen Rechtspflichten verstößt oder die fehlende Leistungsfähigkeit des Entsorgers hätte erkennen können. Seine Haftung besteht auch nach der Besitzaufgabe bis zum Abschluss des Entsorgungsvorganges weiter. Er haftet insofern auch für ein eventuelles Fehlverhalten seines Entsorgers. Die Ossendot Umweltschutz GmbH bietet Ihnen Entsorgungssicherheit.

 

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